ACHTUNG – neue Wertungsklassen ab 2020!

  • Oldtimer bis 1960
  • Oldtimer ab 1961
  • Jaguar
  • Maserati
  • Sportwagen
  • Motorräder/Roller
  • Period Dress

Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Startplatz.
Unser Starterfeld ist auf 120 Startplätze limitiert!

Nenngelder

  • Automobile € 95; Beifahrer € 45
  • „Zuckerl für die Zweiräder” – Motorräder/Roller – neuer Tarif: € 45 (Leistungen analog Beifahrer)
  • Beifahrer: 45 €
  • Kinder bis 7 Jahre kostenlos; bis 14 Jahre € 25

Nennung sowie Zahlung an IBAN: AT82 3431 3001 0001 1114 BIC: RZOOAT2L313 bis 21. August 2020,
ab 22. August bitte den Einzahlungsnachweis im Nennbüro (Pfarrhof) vorlegen. Barzahlung vor Ort möglich.

Wir sorgen dafür, dass die Ausfahrt bei der Landl-Rallye in allen Hinsichten ein Genuss für Sie ist.

Das Nenngeld beinhaltet

Startgebühr, Startpaket samt Gutscheine, Rallye-Unterlagen, Roadbook, Parkplätze vor Ort

sowie folgende Leistungen

Morgens dürfen wir Sie mit einem regionalen Frühstücksbrunch im Pfarrhof begrüßen. Im Startpaket finden Sie Gutscheine für Besichtigung, Gourmet-Buffet sowie Einkaufsgutschein im Hofladen bei unserer heurigen Genuss-Station Hütthalers Musterhof in Rüstorf. Weiters bieten wir Ihnen Gutscheine für Kaffee & Bauernkrapfen oder Kuchen sowie Besichtigung des Freilichtmuseums in der Kultur-Genuss-Station Stehrerhof in Neukirchen an der Vöckla. Nach der Rallye laden wir zum Abendessen mit Getränken im Pfarrhof. Bei der Siegerehrung gibt es eigens für die Landl-Rallye 2020 angefertigte Pokale.
Bei Pannen stehen die Gelben Engel des ÖAMTC kostenlos für Sie bereit.

Das Roadbook und die Rallye Unterlagen können ab Freitag, 21. August 2020 – ab 17 Uhr – sowie am Samstag, 22. August 2020 bis 10.30 Uhr im Nennbüro (Pfarrhof) abgeholt werden.
Erfolgt keine termingerechte Abholung, verfällt die Nennung. Sollten Sie nach erfolgter Nennung verhindert sein, bitten wir um rechtzeitige Verständigung. Bei der Siegerehrung am Samstag ab 18 Uhr werden Preise nur an anwesende Teilnehmer übergeben!

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer haftet für sich, sein Fahrzeug und alle Schäden, die er damit verursacht, als auch für seine Beifahrer zu ungeteilter Hand. Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete Haftung. Der Veranstalter kann die Durchführungsbestimmungen ändern. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Das Fahrzeug muss seinem Alter entsprechend ausgerüstet und technisch in Ordnung sein.

Zur Rallye und im Fahrerlager zugelassen sind folgende Fahrzeuge bis Baujahr 1985:
  • Automobile (PKW)
  • Kleinbusse (max. 9-Sitzer)
  • Motorräder und Motorroller mit und ohne Beiwagen, Threewheeler
Weiters sind folgende Fahrzeuge aller Baujahre zugelassen:
Die Fahrzeuge im Fahrerlager müssen:
  • fahrtüchtig,
  • in einem optisch gepflegten Zustand und
  • mit amtlichen Kennzeichen versehen sein.

Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen das Fahrzeug auf Kosten des Besitzers abschleppen zu lassen. Kein Flohmarkt! Keine Teileanbieter! Keine Firmen- und Geschäftswerbung (Sponsoren ausgenommen)! Am Zuschauerparkplatz und im Fahrerlager ist den Ordnern Folge zu leisten!

Datenschutz ist auch uns wichtig

Aufgrund der neuen EU-Datenschutzverordnung und des geänderten nationalen Datenschutzgesetzes vom 25.05.2018 geben wir bekannt, dass die von Ihnen genannten Daten in der Pfarre Meggenhofen gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, ersuchen wir Sie um Bekanntgabe (schriftlich, telefonisch). Wir werden die Löschung im Anschluss unverzüglich vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass Fotos von Personen und Fahrzeugen veröffentlicht werden können.